Raub

Raub
I. Strafrecht: Verbrechen nach § 249 StGB. Wer mit Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib und Leben eine fremde  bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, sich dieselbe rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr, im minder schweren Fall mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
- Verschärfte Bestrafung bei schwerem R. (z.B. unter Mitführung von Waffen, §§ 250 ff. StGB).
II. Versicherungswesen:Versicherte Gefahr in der  Einbruchdiebstahl- und Raubversicherung. R. liegt nach den Allgemeinen Bestimmungen für die Einbruchdiebstahl- und Raubversicherung (AERB 87) vor, wenn (1) gegen den Versicherungsnehmer oder einen seiner Arbeitnehmer Gewalt angewendet wird, um dessen Widerstand gegen die Wegnahme versicherter Sachen auszuschalten, (2) der Versicherungsnehmer oder einer seiner Arbeitnehmer versicherte Sachen herausgibt oder sich wegnehmen lässt, weil eine Gewalttat mit Gefahr für Leib oder Leben angedroht wird, (3) dem Versicherungsnehmer oder einem seiner Arbeitnehmer versicherte Sachen weggenommen werden, weil sein körperlicher Zustand infolge eines Unfalls oder infolge einer nicht verschuldeten sonstigen Ursache beeinträchtigt und dadurch seine Widerstandskraft ausgeschaltet ist.

Lexikon der Economics. 2013.

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  • Raub — is both a town and a district in Pahang, Malaysia. The town is situated 110km from the Malaysian capital of Kuala Lumpur and 265km from Pahang s capital, Kuantan. Raub is one of the oldest towns in Pahang.About RaubIt is a historic gold mining… …   Wikipedia

  • Raub — der; es; nur Sg; 1 das Wegnehmen eines Gegenstandes von jemandem (unter Androhung oder Anwendung von Gewalt) <einen (bewaffneten) Raub begehen, verüben; wegen schweren Raubes vor Gericht stehen, angeklagt sein> || K : Raubüberfall || K:… …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • Raub — Raub: Mhd. roup »‹Kriegs›beute; Räuberei, Plünderung; Ernte«, ahd. roub »Beute, Raub«, niederl. roof »Raub, Beute«, aengl. rēaf »Raub, Beute; Kleidung, Rüstung« gehören zu einem im Dt. untergegangenen starken Verb mit der Bedeutung »brechen, ‹ab …   Das Herkunftswörterbuch

  • Raub- — [rau̮p] <Präfixoid>: drückt aus, dass das im Basiswort Genannte auf widerrechtlichem Wege hergestellt, gemacht worden ist: Raubausgabe; Raubdruck; Raubfischerei; Raubgrabung; Raubkopie; Raubpressung (nicht autorisiertes Reproduzieren von… …   Universal-Lexikon

  • Raub- — 1 im Subst, wenig produktiv; auf illegale Weise produziert oder getan ≈ Schwarz ; der Raubdruck <eines Buchs>, die Raubkopie <eines Computerprogramms>, die Raubpressung <einer Schallplatte> Raub 2 im Subst, nicht produktiv;… …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • Raub — Sm std. (8. Jh.), mhd. roub, roup, ahd. roub, as. rōf Stammwort. Aus wg. * rauba m. Raub, erbeutete Rüstung , auch in ae. rēaf n., afr. rāf n.; mit abweichender Stammbildung anord. reyfi n. abgerupfte Schafwolle . Ableitung von g. * reuf a Vst.… …   Etymologisches Wörterbuch der deutschen sprache

  • Raub — Raub, 1) (Rapina, Depraedatio, Grassatio, Robbaria, Abstrickung), nach Römischem Recht jede mit offenem Zwange ausgeführte körperliche Anmaßung einer beweglichen Sache, welche sich in fremdem Eigenthum u. nicht schon in der Detention des Thäters… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Raub — (lat. Rapina), das Verbrechen desjenigen, der mit Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben eine fremde bewegliche Sache einem andern in der Absicht wegnimmt, sich diese rechtswidrig… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Raub — (lat. rapīna), rechtswidrige Wegnahme einer fremden beweglichen Sache durch Gewalt; Straßen R., der auf offener Straße, einer Eisenbahn etc. begangene R.; wird mit Zuchthaus bestraft (Reichsstrafgesetzb. §§ 249 fg.). (S. auch Seeraub.) …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Raub — (rapina), Vergewaltigung an einer Person, um ihr Eigenthum zu entwenden. R. mord, Tödtung, um den Diebstahl ausführen zu können. Straßen R., auf öffentlichen Wegen, als besonders verwegen u. strafbar. Menschen R., entweder gewaltsame Entführung… …   Herders Conversations-Lexikon

  • Raub — ↑Rapuse, ↑Spoliation …   Das große Fremdwörterbuch

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